Hausverwaltung ist Vertrauenssache

Dies trifft in ganz besonderem Maße zu, wenn es dabei um die Arbeit eines Zwangs- oder Notverwalters geht. Unserer großen Verantwortung sind wir uns sehr bewusst.

 

 

Mitgliedschaft im Verband der NRW-Immobilienverwalter

IGZ - Bundesverband Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V.

zeitungspatenschaft Kölner Stadtanzeiger, Unterstützer-Logo

Zwangsverwaltung und Notverwaltung

Für Amtsgerichte stehen wir als Zwangs- und Notverwalter zur Verfügung. Wir betreuen zahlreiche Zwangsverwaltungs- und Notverwaltungsverfahren, mit denen Frau Monika Paulsen von den Richtern und Rechtspflegern der Amtsgerichte betraut wurde. (Die Beauftragung von Zwangs- und Notverwaltungen erfolgt nicht durch Privatpersonen, sondern immer durch Amtsgerichte.)

Wichtigste Aufgaben der Zwangsverwaltung

Sicherung der

  • Mietzahlungen
  • ordnungsgemäßen und werterhaltenden Bewirtschaftung der Immobilie aus ihren Einnahmen
  • ordnungsgemäßen Nutzung der Immobilie
  • Klärung der rechtlichen Belange
 

In den letzten 30 Jahren gab es in der Zwangsverwaltung sehr viele gravierende Änderungen

Dies hängt auch mit den neuen Finanzierungsmodellen zusammen und den damit verknüpften ebenfalls neuen Anforderungen zur Absicherung der Kreditgeber. Zudem gibt es heute gänzlich andere Rahmenbedingungen im Miet- und Pachtrecht.

Durch verschiedenste Fachseminare und Fortbildungen im Bereich der Zwangs- & Notverwaltung halten wir unser Wissen aktuell.

 

Wichtigste Aufgaben der Notverwaltung

  • Selbst die WEG-Verwaltung übernehmen, als Interimslösung oder dauerhaft.
  • Falls Interimslösung, muss der Verwalter dafür Sorge tragen, dass ein dauerhafter Hausverwalter eingesetzt wird. Der Interimsverwalter übernimmt hierbei oft die Rolle eines Mediators: Er vermittelt zwischen den Eigentümern und trägt dazu bei, dass diese sich auf einen Verwalter einigen.