Wann kommt es zu einer Zwangsverwaltung?
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.
Gerichte setzen Zwangsverwalter auf Antrag eines berechtigten Gläubigers z.B. einer Bank ein, wenn der Eigentümer eines Grundstücks sich in finanzieller Notlage befindet und beispielsweise die bei seiner Bank laufenden Kredite nicht mehr bedienen kann. Die Anordnung eines Zwangsverwaltungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag eines berechtigten Gläubigers bei dem zuständigen Amtsgericht und stellt neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen dar.
Wichtigste Aufgaben der Zwangsverwaltung
Sicherung der
- Mietzahlungen
- ordnungsgemäßen und werterhaltenden Bewirtschaftung der Immobilie aus ihren Einnahmen
- ordnungsgemäßen Nutzung der Immobilie
- Klärung der rechtlichen Belange
In den letzten 30 Jahren gab es in der Zwangsverwaltung sehr viele gravierende Änderungen
Dies hängt auch mit den neuen Finanzierungsmodellen zusammen und den damit verknüpften ebenfalls neuen Anforderungen zur Absicherung der Kreditgeber. Zudem gibt es heute gänzlich andere Rahmenbedingungen im Miet- und Pachtrecht.
Durch verschiedenste Fachseminare und Fortbildungen im Bereich der Zwangs- & Notverwaltung halten wir unser Wissen aktuell.
Wann kommt es zu einer Notverwaltung?
Klassische Beispiele für den Einsatz eines Notverwalters:
- Die WEG ist verwalterlos, weil sich die Eigentümer nicht auf einen Verwalter einigen können oder weil einer der Eigentümer einen professionellen Hausverwalter einsetzen möchte, alle anderen Eigentümer aber nicht. Auch ein einziger Eigentümer hat das Recht, dass ein Verwalter beauftragt wird und kann diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
- Die Eigentümer haben sich zerstritten und der sich noch im Amt befindende Hausverwalter kann diese schwierige Lage aus den verschiedensten Gründen nicht mehr selbst bewältigen. Oft gibt es aber gerade in solchen Immobilien gar keinen professionellen Hausverwalter. Umso wichtiger ist die Bestellung eines Notverwalters.
Wichtigste Aufgaben der Notverwaltung
- Selbst die WEG-Verwaltung übernehmen, als Interimslösung oder dauerhaft.
- Falls Interimslösung, muss der Verwalter dafür Sorge tragen, dass ein dauerhafter Hausverwalter eingesetzt wird. Der Interimsverwalter übernimmt hierbei oft die Rolle eines Mediators: Er vermittelt zwischen den Eigentümern und trägt dazu bei, dass diese sich auf einen Verwalter einigen.